Personen können weiterhin alle Sportanlagen – auch Sporthallen, Fitnessstudios, Tennishallen, Tanz – und Yogastudios – nutzen, soweit es sich um Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts handelt (Vgl. § 12 Absatz 2 Ziffer 1 EindV). In und auf der gesamten Sportanlage darf zur gleichen Zeit nur eine Person oder zu zweit oder Personen aus einem Hausstand Individualsport betreiben. Dies gilt jedoch nur, wenn kein Kontaktsport mit Personen eines anderen Haushalts ausgeübt wird. Das heißt Kontaktsport auf Sportanlagen ist nur zwischen Angehörigen eines Haushaltes zulässig.
Unter Beachtung der sonstigen Abstands- und Hygieneregeln ermöglichen wir Euch während unserer aktuellen Öffnungszeiten ab 9.00 Uhr und nach vorheriger telefonischer Anmeldung vorläufig stundenweise und maximal 2x pro Woche Individualsport bis max. 2 Personen.
Ihr könnt ab sofort unter folgender Rufnummer: 03563-600105 Euren Termin beantragen!
Bitte MNS, Handtuch und Wechselsachen mitbringen! Die Duschen bleiben geschlossen!
Wir freuen uns auf Euch.